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Das Bergschadensrecht, ein Bestandteil des Bergrechts, regelt die Entstehung und Behandlung von Schäden, die aus bergbaulicher Tätigkeit resultieren. Oft sind Bergschäden auf den Rohstoffabbau zurückzuführen, der die Erdoberfläche destabilisieren kann. Dadurch können Gebäude, Straßen und andere oberirdische Infrastrukturen beschädigt werden. In diesem Beitrag werden detailliert die gesetzlichen Grundlagen, die Behandlung von Bergschäden an Immobilien sowie das angemessene Verhalten für Betroffene erläutert.
Bergrecht bezieht sich auf die gesetzlichen Vorschriften, die mit der Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen im Bergbau verbunden sind. Bei der Gewinnung von Bodenschätzen, wie beispielsweise Steinkohle, können beträchtliche Schäden an Grundstücken und Gebäuden entstehen. Bergschäden entstehen in der Regel durch Bodenbewegungen, wie Senkungen, Schieflagen, Verzerrungen und Verdichtungen, die durch bergbauliche Aktivitäten verursacht werden. Bergschäden können auch durch Maßnahmen wie das Aufsteigenlassen von Grubenwasser im Steinkohlenbergbau, Absenkung des Grundwasserspiegels und horizontale Erdverschiebungen im Einflussbereich von Tagebauen entstehen.
Bergschäden werden durch Veränderungen an Gebäuden, Grundstücken und Infrastruktureinrichtungen sichtbar. Zu den typischen Anzeichen zählen Risse und Verformungen in Mauerwerk, Decken und Fundamenten sowie Gebäudeschiefstellungen. Landwirtschaftliche Flächen können durch wasserbedingte Bergbauschäden beeinträchtigt werden. Der Abbau von Grundwasser durch Bergbauaktivitäten kann ebenso Gebäudeschäden sowie das Austrocknen landwirtschaftlich genutzter Flächen verursachen. Tagesbrüche infolge oberflächennahen Bergbaus können beträchtliche Schäden an der Geländeoberfläche und an Bauwerken hervorrufen, die als Bergschaden klassifiziert werden.
Der entsprechende Bergbauunternehmer übernimmt die Verantwortung für solche Schäden gemäß den speziellen gesetzlichen Bestimmungen, die für den Bergbau gelten. Die Haftung für Bergschäden ist im Bundesberggesetz (BBergG) in den §§ 114 bis 126 als Haftung ohne Verschulden verankert. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Bergbauunternehmen als auch der betroffenen Grundstückseigentümer.
Die Bergschadenshaftung bezieht sich auf die Haftung ohne Verschulden für Personen- und Sachschäden, die durch Bergbauaktivitäten entstanden sind.
Die Beweislast spielt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Bergschäden eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich liegt die Beweislast zunächst beim Geschädigten, der die Kausalität zwischen den Bergbauaktivitäten und den entstandenen Schäden belegen muss.
Im Bereich des Bergschadensrechts existiert eine Regelung, die den Betroffenen begünstigt, denn das Bergbauunternehmen muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch seine bergbaulichen Aktivitäten verursacht wurde. Diese Regelung greift in speziell festgelegten Schadensvermutungsbereichen, in denen anhand objektiver Fakten ein Zusammenhang zwischen Bergbau und Schäden an Eigentum und Personen vermutet wird (sog. Einwirkungsbereich), die von der zuständigen Bergbehörde in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden.
Im Falle eines bereits aufgetretenen Bergschadens ist eine prompte Reaktion oft erforderlich, um die Auswirkungen zu begrenzen und die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Die Meldung eines Schadens sollte sofort nach seiner Entdeckung erfolgen, um die gesetzlichen Verjährungsfristen zu unterbrechen.
Falls eine Verbindung zwischen dem Schaden und dem Bergbau nachgewiesen wird, ist das Bergbauunternehmen verpflichtet, alle entstandenen Kosten zu tragen. Darunter fallen die Ausgaben für unsere Beauftragung, sowie die Honorare der Experten und Gutachter.
Sollte keine Einigung über die Schadensregulierung erzielt werden, können Ihre Ansprüche vor Gericht oder den Bergschadensschlichtungsstellen in NRW und im Saarland geltend gemacht werden, speziell im Steinkohlenbergbau.
Wir helfen Ihnen kompetent und effektiv dabei, Ihre Schadensersatzansprüche gegen das Bergbauunternehmen durchzusetzen. Mit unserem fundierten Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei. Wir arbeiten eng mit anerkannten Gutachter- und Sachverständigenbüros zusammen, die auf eine umfangreiche Expertise in dieser spezialisierten Branche zurückgreifen können.
Alle gesetzlichen Bestimmungen, die das Bodenrecht und den Bergbau betreffen, fallen unter das Berg- bzw. Bergschadenrecht. Die Schäden entstehen durch Gebirgsbewegungen an Bauwerken und/oder am Grundeigentum. Meist sind das Zerrungen, Pressungen oder Bergsenkungen, zum Beispiel durch Grundwasserabsenkungen oder Erdbewegungen in Braunkohletagebau. Sie alle können erhebliche Zerstörungen mit sich bringen. Bei der Frage um die Haftung nach derartigen Schäden kommt es oft zu heftigen Auseinandersetzungen, die langwierig sein können. Wir verhelfen Ihnen bei Schadenersatzforderungen zu Ihrem Recht und unterstützen Sie mit der Koordinierung von Bergschadenssachverständigen, bei der Vertragsgestaltung und Gewährleistung.
Bergschäden verursacht häufig der Bergbau. In diesem Fall haben Schäden ähnliche Merkmale: Beispielsweise fallen Türen zu oder gehen nicht mehr richtig zu. Auffällige Risse an der Fassade deuten ebenfalls auf Bergschäden hin. Durch einen Bergschaden ist die Funktionsfähigkeit der Immobilie beeinträchtigt. Selbst wenn sich das Grundstück nur um wenige Millimeter absenkt, können sich Risse bilden. Im deutschen Bergrecht ist auch die Rekultivierung der in Mitleidenschaft gezogenen Tagebaue geregelt. Eine weitere Besonderheit sind bergfreie und grundeigene Bodenschätze. Auch hier bedarf es konkreter Regelungen, die die Juristen bei Zura & Partner kennen. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen gerne zu uns, wir finden eine gute Lösung.
Erfolgreich zu sein ist nicht dasselbe wie Recht zu haben. Dies gilt insbesondere für die komplexe rechtliche Landschaft im Bergbau und bei Bergschäden. Die renommierte Kanzlei Zura & Partner in Essen gehört zu den wenigen Kanzleien in Deutschland, die sich auf diese spezielle Rechtsmaterie bestens verstehen. Mit langjähriger Expertise im Bergschadenrecht erstellen wir als anerkannte Sachverständige fundierte Gutachten. Gerne beraten wir Sie auch in anderen Rechtsbereichen. Egal ob Familien-, Miet- oder Gesellschaftsrecht, in unserem Team finden Sie Juristen, die sich in einer Vielzahl von Rechtsgebieten bestens auskennen.