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Kontakt
2001 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Zura & Partner
Rechtsanwalt Rainer Zura ist dozierend auf den Gebieten des Betriebsverfassungs- und des Mitarbeitervertretungsrechts tätig. Er ist Mitglied in diversen Gesellschafterversammlungen von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Kündigungsschutzrecht und im kirchlichen Arbeitsrecht. Daneben wird ein großer Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit durch das Erbrecht und das allgemeine Zivilrecht bestimmt.
seit 2005 Sozia der Anwaltskanzlei Zura & Partner
Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht. Ein weiter Teil ihrer anwaltlichen Tätigkeit wird daneben durch das Schwerbehindertenrecht sowie das Arzthaftungsrecht bestimmt.
Rechtsanwältin Ute Berghaus ist dozierend tätig im Bereich des Sozialrechts. Sie ist Lehrbeauftragte der Steinbeis-Hochschule Berlin für den Fachbereich Sozialrecht.
Frau Rechtsanwältin Ute Berghaus bekleidet diverse Ämter in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Sie ist Mitglied im Aufsichtsrat der Bank im Bistum Essen eG.
Rechtsanwalt Thomas Große-Sender ist seit 2004 spezialisiert im Bergschadensrecht. Er ist im Recht gesetzlicher Schuldverhältnisse beratend, gestaltend und in der Führung von Prozess- und Schiedsverfahren tätig. Er berät mittelständische Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und private Haus- und Grundeigentümer sowohl bei der Vorbereitung als auch Durchsetzung bergschadensrechtlicher Ansprüche.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Große-Sender ist die vertragsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen sowie die umfassende Vertretung der Interessen seiner Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen.