Erbrecht
Zura & Partner Rechtsanwälte IN ESSEN

Logo Zura & Partner

Erbrecht – Die Umsetzung des letzten Willens

Die Durchsetzung von testamentarischen Verfügungen und die Abwicklung von Nachlässen sind Hauptaufgabengebiete unserer Kanzlei in diesem Bereich. Mit Professionalität und einem guten Netzwerk tragen wir für die Umsetzung des letzten Willens Sorge. So vielfältig wie die Menschen, so vielfältig sind ihre Vorstellungen im Umgang mit ihrem Vermögen nach dem Tode. Wir tragen diesem Anliegen Rechnung. Auch im Vorfeld beraten wir gerne über testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ideen und Strategien. 

Rechtliche Grundlagen des Erbvertrages und des Testaments 

Wir möchten Sie als kompetenter Partner umfassend beraten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir, was für ihr Anliegen und die Verwirklichung Ihrer Vorstellungen die beste Lösung ist. Ob Erbvertrag, Testament oder Schenkung, wir besprechen, was in Ihrem Fall die beste Lösung wäre. 

Regelung über eine letztwillige Verfügung

Die letztwillige Verfügung unterliegt insbesondere Formvorschriften. Wir beraten durch spezialisierte Anwälte über Aspekte und Fallstricke, um die Umsetzung Ihres letzten Willens sicherzustellen. Die handschriftliche Verfügung kann dabei ebenso wie das notarielle Testament Gegenstand der Beratung sein. Sofern ein notarielles Testament erforderlich ist, stehen Ihnen im Anschluss die Notare unseres Netzwerkes zur Verfügung. 

Wir sind für Sie da wenn es um das Erbrecht geht. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

0201 1855670
Share by: